Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB zur Nutzung der SAAS Plattform "festiware"

Stand: 10. Januar 2021

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.

(3) Mit der Anmeldung bei dem Anbieter werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software umfassend.

§ 2

Gegenstand des Vertrages

(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer.

(2)  Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereit gestellt. Der Nutzer kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.

(3) Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.

§ 3

Vertragsschluss, Vertragsdauer

(1) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des per E-Mail oder Hyperlink eingegangenen Angebotsschreibens durch den Nutzer zustande. Dabei kann der Nutzer durch jeweils gut ersichtliche Links

- diese AGB und

- die Datenschutzerklärung

zur Kenntnis nehmen und erhält nachfolgend die Bestätigung des Vertragsangebotes sowie die Rechnung über die vereinbarte Summe per E-Mail, wobei die AGB in Textform beigefügt sind.

(2) Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem online einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.

(3) Der Vertrag ist für ein Jahr/ eine Veranstaltungssaison fest abgeschlossen und läuft danach auf unbestimmte Zeit für jeweils 12 weitere Monate fort, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Individuelle Absprachen über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 4

Zahlung

(1) Die Vergütung der Dienstleistung ist bei Vertragsabschluss / vor der erstmaligen Bereitstellung fällig und wird anhand der gebuchten Optionen festgesetzt.

(2) Dieser und alle anderen Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.

(3) Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt per Überweisung oder Lastschrift.

(4) Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(5) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.

(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.

(7) Sofern eine nutzungsabhängige Vergütung (z.B. für Vorverkauf) vereinbart wurde findet die Abrechnung dieser jeweils im Folgemonat statt. Der Nutzer erklärt sich in diesem Fall mit der Zahlung per SEPA-Mandat einverstanden.

§ 5

Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (zB bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.

(4) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(5) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.Während der Produktionsphase der Veranstaltung gewährt der Anbieter einen angemessenen Notfallservice.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Ausfall von an festiware anghängten Services wie Telegram, Slack, Mobilfunk/SMS o.ä.Es gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

§ 6

Leistungserbringung, Support

(1) Der Nutzer kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die FAQ / Hilfeseiten, unter https://festiware.eu/docs bzw. über die Hilfefunktion innerhalb der Software. Weiter kann der Nutzer den Anbieter telefonisch, schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die FAQ und die Hilfe hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.

(2) Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.

(3) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.

(4) Soweit der Anbieter elektronischen Support leistet, gestattet der Nutzer dem Anbieter jederzeit zum Zwecke des Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Der Anbieter stellt eine evtl. notwendige Remote-Access-Verbindung und den damit verbundenen Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anbieter eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, sich individuelle Anpassungen und Konfigurationsdienstleistungen, welche über die allgemeine Gewährleistung hinaus gehen lt. Preisliste vergüten zu lassen. In einem solchen Falle informiert der Anbieter den Nutzer vor Leistungserbringung über die anfallenden Kosten.

§ 7

Updates

(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.

(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.

(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.

§ 8

Verbotene Nutzungen

(1) Dem Nutzer ist verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.

(2) Dem Nutzer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.

(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 9

Pflichten des Nutzers, Mitwirkung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Nutzer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Nutzer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

(6) Der Anbieter sichert die Daten des Nutzers auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

(7) Der Nutzer kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies am Ende eines jeden Arbeitstages zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten wöchentlich als Backup zur Verfügung.

§ 10

Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.

(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.

(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.

(5) Meldet der Nutzer einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer die Kosten für den geleisteten Support zu den zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Beratungspreisen des Anbieters (zu finden unter https://festiware.eu/preisliste) zu berechnen, hilfsweise anhand der üblichen und angemessenen Kosten für eine solche Supportleistung.

(6) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu. (7) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

(8) Ansprüche des Nutzers wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Software. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder durch den Mangel Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Nutzers verletzt wurden.

§ 11

Haftung

(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Die auf der Webseite des Anbieters veröffentlichten Inhalte von Nutzern werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 12

Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.

(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt,

- die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,

- die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,

- die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,

- an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen

(3) Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Nutzers werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Nutzer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Anbieter nur Auftragsverarbeiter.

§ 13

Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

(5) Der Nutzer erlaubt dem Anbieter, die vom Nutzer eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 14

Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 15

Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.